Auf Behinderung von Betriebsratsarbeit steht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Unternehmerinnen und Unternehmer wiegen sich jedoch in Sicherheit, dass Staatsanwaltschaften ohnehin nicht ermitteln.
Auf Behinderung von Betriebsratsarbeit steht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Unternehmerinnen und Unternehmer wiegen sich jedoch in Sicherheit, dass Staatsanwaltschaften ohnehin nicht ermitteln. https://www.rnz.de/wirtschaft/wirtschaft-regional_artikel,-betriebsratswahl-bei-prominent-belegschaft-entscheidet-sich-fuer-neuanfang-_arid,863164.html
Auf Behinderung von Betriebsratsarbeit steht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe. Unternehmerinnen und Unternehmer wiegen sich jedoch in Sicherheit, dass Staatsanwaltschaften ohnehin nicht ermitteln.